Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Letzte Aktualisierung: Januar 2026
BOTFORCE Technology GmbH
Wienerbergstraße 11/12A, A-1100 Wien, Österreich
FN 123456a | Handelsgericht Wien | UID: ATU12345678
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Anwendung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der BOTFORCE Technology GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer" oder "wir") gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG (nachfolgend "Auftraggeber" oder "Kunde").
1.2 Geltung gegenüber Verbrauchern
Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist, gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht gegen zwingende verbraucherschützende Bestimmungen verstoßen.
1.3 Abweichende Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag maßgebend.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2 Bestellung
Eine Bestellung des Auftraggebers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Schriftform
Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. E-Mail gilt als schriftliche Form im Sinne dieser Bestimmung.
§ 3 Leistungsbeschreibung
3.1 Dienstleistungsportfolio
Wir erbringen insbesondere folgende Leistungen:
- RPA-Beratung und -Implementierung: Analyse, Design und Implementierung von Robotic Process Automation Lösungen mit UiPath und vergleichbaren Technologien
- KI-Integration: Einbindung von Künstlicher Intelligenz in Geschäftsprozesse
- Business Intelligence: Entwicklung von Reporting- und Analyse-Lösungen
- IT-Beratung: Strategische Beratung zur digitalen Transformation
- Schulungen: Projektmanagement-Zertifizierungen (PMP, CAPM) und RPA-Schulungen
- SaaS-Lösungen: Bereitstellung cloudbasierter Software-Dienste
- Support und Wartung: Laufende Betreuung implementierter Lösungen
3.2 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung. Mündliche Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3.3 Verfügbarkeit
Für SaaS-Dienste und gehostete Lösungen gewährleisten wir eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 99% im Jahresmittel. Ausgenommen sind:
- Geplante Wartungsarbeiten (nach Vorankündigung)
- Höhere Gewalt
- Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Allgemeine Mitwirkung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen.
4.2 Information und Zugang
Der Auftraggeber stellt insbesondere:
- Alle erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung
- Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz
- Zugang zu relevanten Systemen und Infrastruktur
- Testumgebungen für die Entwicklung und Qualitätssicherung
4.3 Prüfung und Feedback
Der Auftraggeber prüft Zwischenergebnisse zeitnah und gibt qualifiziertes Feedback innerhalb von 5 Werktagen, sofern nicht anders vereinbart.
4.4 Verzugsfolgen
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20% in Österreich). Festpreise gelten nur, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
5.2 Abrechnungsmodelle
Die Abrechnung erfolgt nach einem der folgenden Modelle:
- Festpreis: Für klar definierte Leistungspakete
- Zeit und Material (T&M): Nach tatsächlichem Aufwand zu vereinbarten Stundensätzen
- Monatliche Pauschale: Für laufende Leistungen und SaaS-Dienste
5.3 Stundensätze
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Mindestverrechnungseinheiten:
- Vor-Ort-Leistungen: 4 Stunden
- Remote-Leistungen: 1 Stunde
- Angebrochene Stunden werden auf volle 15-Minuten-Intervalle aufgerundet
5.4 Reisekosten
Reisekosten werden gesondert verrechnet. Es gelten die jeweils gültigen amtlichen Kilometergeld-Sätze sowie die tatsächlichen Kosten für Übernachtung und Verpflegung.
5.5 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Projekten mit einem Auftragswert über EUR 10.000,- gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 30% bei Auftragserteilung
- 40% bei Erreichung definierter Meilensteine
- 30% bei Projektabnahme
5.6 Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
5.7 Aufrechnung
Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Lieferung und Leistungserbringung
6.1 Termine
Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Zielvorgaben.
6.2 Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
6.3 Lieferverzug
Im Fall des Lieferverzugs hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.
§ 7 Abnahme
7.1 Abnahmeverfahren
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber. Die Abnahme ist innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung durchzuführen.
7.2 Mängel bei Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel bei der Abnahme schriftlich zu dokumentieren. Nicht wesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7.3 Konkludente Abnahme
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
- Der Auftraggeber die Leistung in Produktivbetrieb nimmt, oder
- 10 Werktage nach Bereitstellung verstrichen sind, ohne dass wesentliche Mängel schriftlich gerügt wurden
§ 8 Gewährleistung
8.1 Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
8.2 Mängelrüge
Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen.
8.3 Nachbesserung
Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung auch im zweiten Versuch fehl, kann der Auftraggeber Preisminderung oder, bei wesentlichen Mängeln, Wandlung verlangen.
8.4 Ausschluss
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:
- Mängeln aufgrund von Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
- Unsachgemäßer Nutzung oder Bedienung
- Fehler in der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten oder Systemen
- Höherer Gewalt
§ 9 Haftung
9.1 Haftungsbeschränkung
Wir haften unbeschränkt für:
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Schäden an Leben, Körper und Gesundheit
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
9.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes.
9.3 Folgeschäden
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Betriebsunterbrechung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
9.4 Haftungsobergrenze
Die Gesamthaftung pro Kalenderjahr ist auf den Netto-Auftragswert der letzten 12 Monate begrenzt, mindestens jedoch EUR 50.000,-.
9.5 Datensicherung
Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Eine Haftung für Datenverlust beschränkt sich auf den Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
§ 10 Geheimhaltung
10.1 Vertrauliche Informationen
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des Auftrags zu verwenden.
10.2 Umfang
Als vertraulich gelten insbesondere:
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- Technische Informationen und Know-how
- Kundendaten und Geschäftsbeziehungen
- Preise und Konditionen
- Unveröffentlichte Produkte und Strategien
10.3 Dauer
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für weitere 3 Jahre.
10.4 Ausnahmen
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- Öffentlich bekannt sind oder werden (ohne Verschulden der empfangenden Partei)
- Der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren
- Von Dritten rechtmäßig erhalten wurden
- Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen
§ 11 Datenschutz
11.1 Datenschutzkonformität
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des österreichischen DSG.
11.2 Auftragsverarbeitung
Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
11.3 Datenschutzerklärung
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Eigentum und Nutzungsrechte
12.1 Vorbestandene Rechte
Alle Rechte an vorbestandenen Materialien, Software, Methoden und Know-how des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer.
12.2 Arbeitsergebnisse
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen:
- Ein nicht-ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht
- Das Recht zur internen Nutzung und Weiterentwicklung
- Kein Recht zur Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung
12.3 Quellcode
Die Überlassung von Quellcode bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Standardmäßig werden nur ausführbare Programme oder Bots übergeben.
12.4 UiPath und Drittlizenzen
Lizenzen für UiPath und andere Drittanbieter-Software unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Hersteller und sind vom Auftraggeber gesondert zu erwerben.
§ 13 Künstliche Intelligenz (KI) Dienste
Wichtig: KI denkt. Automatisierung liefert. Wir kombinieren KI mit RPA für echte Geschäftswertschöpfung.
13.1 KI-Einsatz
Im Rahmen unserer Dienstleistungen können KI-Technologien zum Einsatz kommen, insbesondere:
- Dokumentenanalyse und -klassifizierung
- Natürliche Sprachverarbeitung (NLP)
- Prozessoptimierung und Empfehlungen
- Automatisierte Entscheidungsunterstützung
13.2 Drittanbieter-KI
Für bestimmte KI-Funktionen nutzen wir Dienste von Drittanbietern (z.B. Anthropic Claude). Der Auftraggeber wird über den Einsatz solcher Dienste informiert und muss diesen ausdrücklich zustimmen.
13.3 Keine Garantie für KI-Ergebnisse
KI-gestützte Analysen und Empfehlungen sind Hilfsmittel zur Entscheidungsunterstützung. Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung von KI-generierten Ergebnissen.
13.4 Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verantwortlich für:
- Die Überprüfung von KI-generierten Ergebnissen vor deren Verwendung
- Die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen bei der Eingabe von Daten
- Die Entscheidung über die Umsetzung von KI-Empfehlungen
13.5 Keine personenbezogenen Daten
Der Auftraggeber darf keine personenbezogenen Daten in KI-Systeme eingeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart und entsprechende Datenschutzmaßnahmen wurden implementiert.
§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung
14.1 Laufzeit
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Dauerschuldverhältnisse (z.B. SaaS, Support) haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
14.2 Ordentliche Kündigung
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
14.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Wesentlicher Vertragsverletzung trotz Abmahnung
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
- Insolvenzantrag über das Vermögen einer Partei
14.4 Folgen der Beendigung
Nach Vertragsende:
- Sind alle ausstehenden Zahlungen sofort fällig
- Werden Zugänge zu Systemen und Diensten deaktiviert
- Besteht ein Anspruch auf Rückgabe/Löschung von Daten
- Bleiben Geheimhaltungspflichten bestehen
§ 15 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien
- Krieg, Terrorismus, Aufruhr
- Streik, Aussperrung
- Behördliche Maßnahmen
- Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung
- Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur
Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
16.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, Österreich. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16.4 Keine Abtretung
Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten oder übertragen.
16.5 Referenzen
Wir sind berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
16.6 Änderungen
Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich widerspricht.
16.7 Schriftformerfordernis
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Kontakt für Vertragsangelegenheiten:
BOTFORCE Technology GmbH
Wienerbergstraße 11/12A
A-1100 Wien
E-Mail: legal@botforce.at
Telefon: +43 (0) 660 123 4567
Stand: Januar 2026. Diese AGB wurden nach österreichischem Recht erstellt und berücksichtigen die Anforderungen der DSGVO sowie branchenspezifische Besonderheiten für IT-Dienstleistungen und Automatisierung.